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Bulletin des Zentralvorstands Nr. 1/2025

Prof. Rodrigo Rodriguez, Oberaufsicht SchKG beim BJ, berichtete über die Tätigkeit der Oberaufsicht. Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle ist die Aufsichtstätigkeit intensiviert worden. Die Berichte der kantonalen Aufsichtsbehörden werden systematisch ausgewertet. Hinzu kommen direkte Inspektionen und Visitationen einzelner Kantone und Ämter, aus denen konkrete Empfehlungen resultiert haben. Mit der Weisung Nr. 10 zur Statistik, die mit dem BfS abgesprochen ist, werde versucht, die Statistik namentlich der Konkursämter aussagekräftiger zu machen. Zwei laufende Gesetzgebungsprojekte haben aus Sicht des Referenten das Potential zu einer nachhaltigen Veränderung des Betreibungswesens: Das Parlament prüft die Einführung eines schweizweiten Betreibungsauszugs, und der Bundesrat hat die Botschaft für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen verabschiedet. Die Betreibungs- und Konkursämter sieht er in einem «Vertrauenshoch der Politik».

Es folgten zwei Inputreferate zu Themen, die anschliessend in Form eines «World Cafés» von den Teilnehmern diskutiert wurden.

Matthias Häuptli referierte über die Indexierung des Grundbetrags des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, der letztmals im Jahr 2009 an die Teuerung angepasst worden ist. Der Zentralvorstand überprüft die Option einer Übernahme des AHV-Mischindexes analog zu den Empfehlungen der SKOS. Damit würden die Grundbeträge alle 2 Jahre der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst.

In der Diskussion stiess der Vorschlag vor allem seitens der Deutschschweizer Kantone auf grossmehrheitliche Zustimmung, während die Vertreter der Westschweiz und des Tessins keinen Anpassungsbedarf sahen und einen hohen Aufwand in der Umsetzung befürchteten. Zu reden gab vor allem die Frage, ob laufende Lohnpfändungen bei einer Anpassung des Grundbetrags von Amtes wegen revidiert werden müssen; die Praxis dazu war bei früheren Anpassungen uneinheitlich.

Bogdan Todic blickte auf die Entwicklung der Finanzen der Konferenz in den letzten Jahren zurück. Die Schule und die Weiterbildungen waren stark von der Covid-19-Pandemie betroffen, was zu starken Schwankungen des Eigenkapitals geführt hat. Die Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs seien defizitär und werden durch den Gewinn aus dem Bildungswesen finanziert, auch die Aufwendungen für das Vereinswesen können nicht mit den Mitgliederbeiträgen gedeckt werden.

In der Diskussion über die Erwartungen an die Konferenz zeigte sich eine unterschiedliche Wahrnehmung auf beiden Seiten der Sprachgrenze. Während die welschen Kantone sich in fachlichen Angelegenheiten und in der Ausbildung und Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung weitgehend selber organisieren, wünschen sich die Vertretungen der Deutschschweiz mehr und schnellere Informationen zu aktuellen Entwicklungen, einen stärkeren Praxisbezug der Weiterbildungsveranstaltungen und konkrete Handlungsempfehlungen seitens der Konferenz.

Ein drittes «World Café» befasste sich mit dem Format der Jahresversammlung der Konferenz. Es kam zum Ausdruck, dass die kantonalen Organisationskomitees vermehrter Unterstützung durch den Zentralvorstand bedürfen.

Rémy Kammermann, Vorstandsmitglied des Dachverbandes «Schuldenberatung Schweiz», referierte zum Thema Schuldensanierung und Restschuldbefreiung. Die Verbandsmitglieder betreuen jährlich 6’000 neue Fälle. In Relation zu den ca. 500'000 verschuldeten Personen in der Schweiz seien das sehr wenige. Noch seltener sind die rund 600 Schuldensanierungen pro Jahr. Das SchKG sei aktuell überhaupt nicht auf die Sanierung von Privatpersonen ausgerichtet. Das Nachlassverfahren sei praktisch nur für Schuldner zugänglich, die eine Finanzierung aus dem Umfeld erhalten. Die Schuldenberatungsstellen machen davon wenig Gebrauch, weil es lang und kompliziert ist. Der Privatkonkurs wiederum verschaffe dem Schuldner nur eine Verschnaufpause und sei aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts stark eingeschränkt. Das Projekt eines neuen Verfahrens zur Restschuldbefreiung habe darum breiten Rückhalt. Zentral sei aus Sicht der Schuldenberatung die Voraussetzung, dass der Schuldner ein ausgeglichenes laufendes Budget hat; es sei das erste Mal, dass dieses Thema in der Gesetzgebung erscheint. Wichtig sei sodann, dass die Verfahrenskosten bei Bedarf vom Staat übernommen werden und die Kantone verpflichtet werden, die Schuldenberatung zu finanzieren, denn ohne Beratung sei oft keine Sanierung möglich.

Bogdan Todic stellte als Präsident der Findungskommission die Kandidaturen für das Präsidium der Konferenz vor. Beide erfüllten die Anforderungen in allen Teilen. Die Findungskommission äusserte selber keine Präferenz. Im Anschluss hatten Cornelia Löhri und Thomas Winkler Gelegenheit, sich selber den Anwesenden zu präsentieren.

Ursula Luginbühl (Post CH AG) berichtete schliesslich zu Aktuellem aus der Post-Welt und stellte das Angebot «Drucken und Verpacken» der Post vor. Betreibungsurkunden werden in einem besonders geschützten Bereich in Bern produziert. Die übermittelten Daten werden gleichentags verarbeitet. Der Prozess läuft über eine Erweiterung der Fachapplikation, die vom Softwarepartner des Kunden eingerichtet werden muss.

Die nächste Präsidentenkonferenz findet am 15. Januar 2026 in Luzern statt.